Wir möchten noch einmal die Wichtigkeit von Streumaschineprüfungen hervorheben.
Feb 12, 2019
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2013 weist noch einmal explicit darauf hin, dass u.a. Streumaschinen zum Einsatz auf den Bundesfernstraßen die in den Normen gestellten Mindestanforderungen erfüllen sollen und dass die Anbieter solcher Maschinen, vor der Beschaffung, Prüfergebnisse der BASt oder anderer unabhängiger Prüfinstitute vorzulegen haben.
Das bedeutet, dass die Beschaffungsorgane verpflichtet werden, nur nachweislich geprüfte Streumaschinen, im Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen.
In der Anlage haben wir noch einmal das Rundschreiben dargestellt.